Die Entsorgungskosten der restlichen Tierkadaver, die nicht unter "Vieh im Sinne des TierGesG" fallen, und von Schlachtabfällen sind vom Besitzer/Auftraggeber zu tragen.
Es erfolgt eine monatliche Abrechnung.
Die Entsorgungskosten der restlichen Tierkadaver, die nicht unter "Vieh im Sinne des TierGesG" fallen, und von Schlachtabfällen sind vom Besitzer/Auftraggeber zu tragen.
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