telefonisch erteilen Sie ABHOLAUFTRÄGE unter: +49 9549 366 +49 9549 9898 0

Leitfaden für die Bereitstellung von Tierkörpern

Damit es hinsichtlich der Hygiene bei der Lagerung und Bereitstellung zur Abholung von Tierkörpern und mit dem Ablauf der Abholung keine Probleme gibt, bitten wir Sie folgenden Leitfaden zu beachten:

  • Entfernen Sie das gefallene Tier unmittelbar aus dem Stall und melden Sie die Tierkörperabholung im VTN Walsdorf an. Anmeldung ist auch am Wochende möglich - hierzu steht Ihnen unser Anrufbeantworter und das Online Portal zur Verfügung.
  • Halten Sie bei der Anmeldung von Rindern (auch Kälber unter 7 Tagen, die schon eine Ohrmarke haben) das exakte Geburtsdatum aus dem Rinderpass bzw. Stammdatenblatt und die Ohrmarkennummer bereit, bei der Anmeldung von Equiden (Pferd, Pony, Esel) den Equidenpass und die Lebensnummer.
  • Teilen Sie bei der Anmeldung den genauen Tierlagerplatz mit (evtl. gesonderte Zufahrt, Aufbewahrungsort des Rinderpasses/Stammdatenblattes bzw. des Equidenpasses oder sonstige Besonderheiten).
  • Der Tierlagerplatz muss für das Beseitigungsfahrzeug und dem TBN-Fahrer gut zugänglich und ausreichend befestigt sein.
  • Tragen Sie Sorge, dass Tropfflüssigkeiten und Reinigungswasser aufgefangen werden.
  • Der Tierkörper muss ausreichend geschützt aufbewahrt werden (luftdurchlässig abgedeckt oder in einem verschlossenen Normmüllbehälter). Bei Fragen hierzu, beraten wir Sie gerne.
  • Verwenden Sie nur Maismehlstärkesäcke und keine Plastikbeutel, falls Sie den Tierkörper verpacken wollen. 
  • Bei Großtieren (über 200 kg) müssen Sie bei der Abholung anwesend sein und gegebenenfalls Hilfe beim Aufladen gemäß TierNebG leisten.
  • Bei Rinder (auch Kälber unter 7 Tagen, die schon eine Ohrmarke haben) muss bei der Abholung der Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt an den Fahrer übergeben werden. Sollten Sie bei der Abholung nicht anwesend sein, tragen Sie Sorge, dass der Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt mit einer Plastikhülle geschützt beim Tierkörper aufbewahrt wird. Teilen Sie dies, wenn möglich, schon bei der Anmeldung mit und kontrollieren Sie nach der Abholung, ob der Fahrer den Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt mitgenommen hat. Gleiches gilt für den Equidenpass.
  • Falls der Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt beantragt ist, aber noch nicht vorliegt, sollte er bzw. es unverzüglich nach Erhalt an den VTN Walsdorf weitergeleitet werden.
  • Reinigen Sie regelmäßig die eingesetzten Behälter.

Rinderpässe bzw. Equidenpässe sind, wenn diese nicht bei der Abholung abgegeben wurden oder noch nicht ausgestellt waren, an folgende Anschrift zu schicken:

VTN Walsdorf
Hetzentännig 2
96194 Walsdorf

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