ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
Keine Fremdstoffe im Rohmaterial


Informationen zur Beschaffenheit des Rohmaterials

Um eine störungsfreie Verarbeitung des Rohmaterials im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte Walsdorf (VTN) zu gewährleisten, bitten wir Sie eindringlich, die von Ihnen für die Tierkörperbeseitigung bereitgestellten Materialien nicht wie Abfall zu behandeln, sondern vielmehr als Rohstoff zu betrachten, der unbedingt frei von jeglichen Fremdstoffen und Fremdkörpern - wie Kunststoffe, Metalle, Chemikalien, Glas, Holz - sein muss, da sonst erhebliche Beschädigungen des VTN und evtl. ein Betriebsausfall drohen.

Wir haben auch die mit der Einsammlung der tierischen Nebenprodukte beauftragten Unternehmen angewiesen, verstärkt auf Verstöße zu achten und nur Material anzunehmen, das nach dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz zu beseitigen ist. Verunreinigtes Material darf nicht dem VTN zugeführt werden und ist insgesamt nach dem Abfallrecht, womöglich sogar wie Sondermüll, zu behandeln. Gleiches gilt für Tierkörperteile, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung nicht mehr als solche zu verarbeiten, sondern als Abfall zu behandeln sind. Daher muss nach den veterinärrechtlichen Vorschriften das Rohmaterial gekühlt bis zur Abholung vorgehalten werden. Dies gilt nicht für Großschlachtbetriebe, die arbeitstäglich entsorgt werden.

Generell bitten wir zu beachten, dass die Behältnisse und Container nicht bis zum Äußersten gefüllt werden, um ein Überquellen beim Beladen und Verunreinigungen der Verkehrswege beim Transport zu vermeiden. Die Fahrer sind gehalten, künftig "überfüllte" Behältnisse nicht mehr anzunehmen.

Soweit Tierkörper verpackt werden sollen, wird gebeten hierfür Maismehlstärkesäcke zu verwenden. Diese können bei Bedarf gegen Kostenerstattung auch über den VTN Walsdorf bezogen werden.

Wir rechnen mit Ihrer Unterstützung, dies um so mehr, als jedem bewusst sein muss, dass alle Verstöße gegen diese Regeln finanzielle Belastungen zur Folge haben, die letztendlich den Gebührenzahler, also auch Sie, betreffen.


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