ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
Gebührensatzung


Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern hat aufgrund des § 11 Abs. 3 des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und aufgrund von Art. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes i.V.m. Art. 22 Abs. 2 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) eine Gebührensatzung erlassen.

Mit Beschluss vom 9. Juli 2019 hat der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern seine bestehende Gebührensatzung zum 1. August 2019 aufgehoben.
Für die Zeit bis 31. Juli 2019 finden Sie die Gebührensatzung im Downloadbereich.



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